Wohnstättenordnung

  1. Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen der Wohnstätte. Für Besucher*innen und sonstige Personen wird die Hausordnung mit Betreten des Geländes verbindlich.
  2. Das Leben und der Aufenthalt in der Wohnstätte erfordern im Interesse aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen besonderes Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.
  3. Die Einrichtung und Ausstattung der Wohnstätte ist von den Benutzern pfleglich zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Untersagt ist die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf Bekleidung durch die entsprechende Geisteshaltung symbolisiert werden. Ebenfalls untersagt werden Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen.
  5. Das Betreten und der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen der Wohnstätte sind nur mit Erlaubnis gestattet.
  6. Werbung, Spendensammlungen und parteipolitische Betätigung sind in der gesamten Einrichtung untersagt.
    Im Bereich der Cafeteria können einzelne Gewerbetreibende oder Mitarbeiter*innen mit Genehmigung des Verwaltungsleiters des Sächsischen Krankenhauses Waren verkaufen. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
  7. Ein gepflegtes Lebens- und Arbeitsumfeld ist unser gemeinsames Bedürfnis. Papier, sonstige Abfälle bzw. Speisereste werden in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt.
  8. Im gesamten Gelände gilt die StVO. Ausgewiesene Parkverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind zu beachten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt und die Kosten den Fahrzeugbesitzern in Rechnung gestellt.
  9. Hunde sind im Einrichtungsgelände an der Leine zu führen. Das Mitbringen und Halten von Haustieren durch die Bewohner*innen in den Wohnbereichen ist in Absprache mit der Wohnbereichsleitung gestattet.
  10. Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Wohnstättenleitung sowie der betreffenden Personen.
  11. Bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung wird ein Hausverbot ausgesprochen.
  12. Bei der Bewertung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Hausordnung sind krankheitsbedingte Verhaltensweisen von Bewohner*innen zu berücksichtigen.

  Stand: November 2020