Kostenübernahme

Antragstellung/Finanzierung

Die Antragstellung für einen Platz im Wohnpflegebereich Buche (Haus B7) setzt einen bestätigten Pflegegrad (mind. Grad III)voraus. Die Finanzierung erfolgt auf der Basis § 84,85 SGB XI und dem Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI.

Mögliche Kostenträger können sein:

  • Sozialämter ( z.B. Kommunaler Sozialverband Sachsen)
  • Pflegekassen
  • Selbstzahler

 

Die Finanzierung der Wohnbereiche Linde, Erle, Birke, Eiche sowie der Außenwohngruppe erfolgt auf Basis der Vereinbarung nach § 125 SGB IX i.V.m. der Übergangsregelung gemäß Teil D des Rahmenvertrages nach § 131 Abs.1 SGB IX für den Freistaat Sachsen vom 05.08.2019.

Mögliche Kostenträger können sein:

  • Sozialämter ( z.B. Kommunaler Sozialverband Sachsen)
  • Jugendamt
  • Selbstzahler