Haus Birke (B5)
Das seit Februar 2010 bestehende neue Wohnangebot richtet sich an Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder schweren Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit kognitiven Beeinträchtigungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Angst und Zwangserkrankungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Bewohner leben vorwiegend in Einzelzimmern, wobei der Aufenthalt vorerst auf längstens 8 Jahre begrenzt ist. Ziel ist es, dass die Bewohner nach dem Aufenthalt ihren Alltag mit all seinen Aufgaben möglichst selbstständig gestalten.
Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegern, Erziehern und Ergotherapeuten soll die Eigenständigkeit der Bewohner im Alltag verbessern. Das selbstständige Zubereiten des Frühstücks und Abendessens und der Besuch der Cafeteria zum Mittagessen soll dieses Ziel erhöhen und den Bewohnern einen regelmäßigen Tagesablauf aufzeigen, mit festen Terminen und Pflichten. Sie gehen täglich in die Werkstatt bzw. in die Förderstätte oder Arbeit und Beschäftigung. Darüber hinaus werden zahlreiche Freizeitaktivitäten angeboten, wie Billard, Reiten, Trampolinspringen und Fitnesstraining.
Die Mitarbeiter helfen und unterstützen die Bewohner bei der Verrichtung täglicher Aufgaben, immer unter dem Gesichtspunkt „Nur so viel wie unbedingt notwendig“, um die Selbstständigkeit der Bewohner zu stärken.
Sozialtherapeutische Wohngruppen
Im Haus Birke wird nur noch das Erdgeschoss als Wohnbereich genutzt. Die Bewohner leben in drei Wohngruppen in Einzelzimmern. Zu den Wohngruppen gehören moderne Küchen, teilweise mit Essbereich, gemeinschaftliche Wohnräume, Bäder, Duschen und ein Sportraum. An der Südseite des Hauses befinden sich zwei großzügige Gartenbereiche für Sport, Freizeit und gärtnerische Tätigkeiten. Die Arbeit in diesen Wohngruppen befindet sich gerade im Umbruch. Die Gruppe der älteren psychisch Kranken wird immer kleiner und an deren Stelle treten junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren mit einer psychischen Erkrankung und Substanzmissbrauch oder Sucht. Ebenso zählen schwere Persönlichkeitsstörungen dazu. Das Ziel des Aufenthaltes ist die Befähigung sich wieder in ein Leben außerhalb der Institution einzugliedern, sowohl beruflich als auch sozial. Alle am therapeutischen Prozess beteiligten Mitarbeiter setzen einen verlässlichen Rahmen für die Heimbewohner, der Sicherheit vermittelt und in dessen Grenzen die Bewohner immer wieder die Verantwortung für die Gestaltung aller ihrer Lebensbereiche zurückbekommen. Ein weiteres Ziel des Aufenthaltes ist die Entlassung in eine eigene Wohnung. Dabei kann eine stufenweise Erprobung über eine Außenwohngruppe und/oder ein betreutes Wohnen den Übergang erleichtern.